Patienteninfos

MRT-Kosten für Privatpatienten, Selbstzahler & Kassenpatienten

In unserer Frankfurter Praxis wollen wir in allen Belangen zu Ihrem Wohlbefinden beitragen – natürlich ebenso bezüglich der MRT-Kosten. Auch in diesem Bereich möchten wir für maximale Transparenz sorgen, damit Sie als Privatpatient, Selbstzahler oder Kassenpatient direkt wissen, was auf Sie zukommt. Da wir eine Privatpraxis sind, ergeben sich hinsichtlich der MRT-Kosten und -Zahlung einige Besonderheiten, die wir Ihnen an dieser Stelle darlegen.

Lange Wartelisten für die Terminvergabe gibt es bei uns nicht – stattdessen können Sie innerhalb weniger Tage einen Termin für ein MRT in unserer Praxis vereinbaren: ob telefonisch innerhalb unserer Öffnungszeiten oder bequem online rund um die Uhr.

Offenes MRT für gesetzlich versicherte Patienten

Als Privatpraxis sind wir nicht an eine Ortsvergabe der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden, können die Kosten des MRT aber auch nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dadurch ergeben sich für gesetzlich Versicherte bei den MRT-Kosten einige Besonderheiten.

Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, spielt bei der Behandlung keine Rolle. Wir wollen allen Patienten, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, die bestmögliche Versorgung gewähren.

Sie können bei uns unter diesen Kriterien untersucht werden:

  privat versichert

  als Selbstzahler

  nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungskarte

  aber mit Kostenübernahmeerklärung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse! – Damit können Sie als Selbstzahler zu uns kommen und die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Dafür benötigen Sie individuelle Begründungen Ihrer behandelnden Ärzte, am Besten in Kurzform auf Ihrer Überweisung.

Begründungen für die Erstattung der MRT-Kosten durch die GKV sind beispielsweise:
–  Platzangst/Klaustrophobie,
–  konventionelles MRT (Tunnel) abgebrochen,
–  Sedierung nicht möglich,
–  Atemprobleme/Luftnot im Liegen,
–  Wirbelsäulenproblematik lässt kein Liegend-MRT zu (Morbus Bechterew)
–  Adipositas

Die Begründung können Sie auch mit einer unserer Vorlagen vornehmen. Laden Sie diese einfach herunter, lassen Sie sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausfüllen, stempeln und unterschreiben. Wir ergänzen Ihnen dann den Kostenvoranschlag für Ihre Untersuchung und Sie reichen beides zusammen bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfallentscheidung ein. Mit der Kostenübernahme können Sie dann einen kurzfristigen MRT-Termin bei uns vereinbaren.

Offenes MRT für Privatpatienten und Selbstzahler

Sie sind privat versichert oder wollen die Untersuchung selbst zahlen? Dann entstehen keinerlei Hürden in Bezug auf die MRT-Kosten für Sie.
Für ein Upright-MRT schließen Sie als Privatpatient oder Selbstzahler einen Behandlungsvertrag mit uns ab. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie von uns eine Rechnung mit den Kosten für das MRT, die Sie in der angegebenen Frist bezahlen.
Als Privatpatient reichen Sie die Rechnung später bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die Ihnen die MRT-Kosten erstattet.

Offenes MRT für ausländische Patienten

Mit Versicherungen im Ausland können wir generell nicht abrechnen. Für ein Upright-MRT schließen Sie daher einen Behandlungsvertrag als Privatpatient mit uns ab. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie von uns eine Rechnung mit den Kosten, die Sie direkt nach Ihrer MRT-Untersuchung vor Ort zahlen.

Open MRI for foreign patients

We generally cannot bill insurance companies abroad. For an upright MRI, you therefore conclude a treatment contract with us as a private patient. Following the examination, you will receive an invoice from us with the costs, which you pay directly after your MRI examination on site.

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